Warum ein Gutachten ?
Verschiedene Gründe können dazu führen, den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes zu berechnen oder einen Bauschaden festzustellen, die Ursache ermitteln und bei Bedarf die Schadenssumme zu beziffern. Ein Ortstermin zur Inaugenscheinnahme ist bei einer Begutachtung zwingend notwendig.
Gegenstand einer gutachterlichen Bewertung ist aber nicht immer ein Grundstück zusammen mit dem darauf erbautem Haus. Die Wertermittlung kann sich auch auf ein Grundstücksteil, auf einzelne Bestandteile, ein einzelnes Zubehör und auch auf verschiedene Rechte / Lasten beziehen.
In den meisten Fällen handelt es sich jedoch bei dem “Gegenstand der Wertermittlung” um ein Grundstück, bei dem die Bestandteile und das eventuell vorhandene Zubehör z.B. eine Garage zusammen zu bewerten sind. Aber auch „nur“ eine mündliche Aussage des Gutachters vor Ort in Ihrem Gebäude kann ausreichend sein.
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- Verkehrswertgutachtens nach §194 Baugesetzbuch - Gutachterliche Stellungnahme / Kurzgutachten - Schadensgutachten - Beweissicherung - Mündliche Aussage vor Ort