Warum ein Gutachten ?
Verschiedene Gründe können dazu führen, den
Wert eines Grundstückes zu berechnen oder einen
Bauschaden festzustellen, die Ursache ermitteln
und bei Bedarf die Schadenssumme zu beziffern.
Um ein Haus oder eine Sache in seiner
Gesamtheit (innen und aussen) beurteilen zu
können ist logischerweise ein Ortstermin zur
Inaugenscheinnahme bei einer Begutachtung
zwingend notwendig.
Gegenstand einer gutachterlichen Bewertung ist
aber nicht immer ein Grundstück zusammen mit
dem darauf erbautem Haus. Die Wertermittlung
kann sich auch auf ein Grundstücksteil, auf
einzelne Bestandteile, Zubehörteile und auch auf
verschiedene Rechte / Lasten beziehen.
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In den meisten Fällen handelt es sich jedoch bei
dem “Gegenstand der Wertermittlung” um
ein Grundstück oder eine Wohnung bei dem die
Bestandteile und das eventuell vorhandene
Zubehör zusammen zu bewerten sind.