Warum ein Gutachten ?
Verschiedene Gründe können dazu führen, den Wert eines Grundstückes zu berechnen oder einen Bauschaden festzustellen, die Ursache ermitteln und bei Bedarf die Schadenssumme zu beziffern. Um ein Haus oder eine Sache in seiner Gesamtheit (innen und aussen) beurteilen zu können ist logischerweise ein Ortstermin zur Inaugenscheinnahme bei einer Begutachtung zwingend notwendig. Gegenstand einer gutachterlichen Bewertung ist aber nicht immer ein Grundstück zusammen mit dem darauf erbautem Haus. Die Wertermittlung kann sich auch auf ein Grundstücksteil, auf einzelne Bestandteile, Zubehörteile und auch auf verschiedene Rechte / Lasten beziehen.
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In den meisten Fällen handelt es sich jedoch bei dem “Gegenstand der Wertermittlung” um ein Grundstück oder eine Wohnung bei dem die Bestandteile und das eventuell vorhandene Zubehör zusammen zu bewerten sind.